Das Jugendschutzgesetz ist die Grundlage des kontrollierenden Jugendschutzes und stellt im öffentlichen Raum sicher, dass Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen geschützt werden. Abgabe von Alkohol, Tabak, Altersfreigaben für Filme und DVDs werden darin genauso festgeschrieben wie Zugangsbeschränkungen zu Gaststätten und Feiern/Diskotheken. Neu ist jetzt im novellierten Jugendschutzgesetz vom 1. Mai 2021, dass das JuSchG auch explizit Regelungen zum Jugendmedienschutz im digitalen Raum beinhaltet. Eingeführt ist der wichtige Grundlagenbegriff, der jetzt endlich Einheit in der digitalen und analogen Medienwelt schafft, der der Träger- und Telemedien. Näheres zu diesen Bestimmungen und zum flankierenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) finden Sie in dieser informativen Kurzbroschüre.
Köln/Essen 2022, Broschüre, 48 S.